Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen von FLOW AI Automation by Müller, Christian Müller, Kränzelstraße 28, 02826 Görlitz („Anbieter“). Stand: Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratung, Konzeption, Einrichtung, Anpassung und Betreuung von Prozess- und KI-Automatisierungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angaben auf der Website, insbesondere Preisrahmen, sind unverbindliche Orientierungswerte.

(2) Grundlage jedes Auftrags ist ein individuelles Angebot in Textform. Es ist 30 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, insbesondere die abgebildeten Abläufe, angebundenen Systeme, Freigabepunkte und Testfälle. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und vergütet.

(2) Die Einrichtung einer im Angebot beschriebenen Automation ist eine Werkleistung. Beratung, Prozessaufnahme, Schulung und laufende Betreuung sind Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist.

(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Ob eine Automation rechtlichen Vorgaben im Betrieb des Kunden genügt, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.

(4) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Werkzeuge und Dienste Dritter einsetzen. Unterauftragnehmer setzt er nur nach vorheriger Information des Kunden ein.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig die nötigen Informationen, Zugänge, Testdaten und einen Ansprechpartner zur Verfügung und erteilt Freigaben ohne unnötige Verzögerung.

(2) Der Kunde ist für die Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Daten verantwortlich und sichert zu, dass deren Verarbeitung im Rahmen des Auftrags zulässig ist.

(3) Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend.

(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Anbieter gesondert berechnen.

§ 5 Test und Abnahme

(1) Nach der Einrichtung testet der Anbieter die Automation mit typischen Fällen und übergibt sie dem Kunden zur Abnahme.

(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt wesentliche Mängel konkret mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Automation produktiv nutzt, sofern der Anbieter ihn bei der Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bei Projekten 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Kosten für Programme, Dienste und KI-Nutzung Dritter (z. B. Lizenzen, Server, API-Kontingente) trägt der Kunde. Sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen oder direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.

§ 7 Laufende Betreuung

(1) Monitoring, Pflege und Weiterentwicklung werden als monatliche Leistung gesondert vereinbart. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft ein Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus fällig.

§ 8 Dienste Dritter und KI

(1) Automationen nutzen häufig Programme und Schnittstellen Dritter. Deren Verfügbarkeit und Änderungen liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters und sind nicht geschuldet. Anpassungen wegen Änderungen solcher Dienste sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht Teil einer vereinbarten Betreuung sind.

(2) Ergebnisse von KI-Modellen können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Anbieter richtet auf Wunsch Freigabe- und Kontrollpunkte ein. Die Prüfung von KI-Ergebnissen vor ihrer Verwendung, insbesondere vor dem Versand an Dritte, obliegt dem Kunden.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Automationen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung in seinem Unternehmen, einschließlich des Rechts zur Anpassung.

(2) Allgemeine Vorlagen, Bausteine, Werkzeuge und Know-how des Anbieters bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm weiter verwendet werden, soweit sie keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten.

§ 10 Mängelrechte

(1) Bei Mängeln einer Werkleistung leistet der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 3) entstanden wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 13 Datenschutz

Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Referenzen

Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Görlitz.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.